In der Schweiz dürfen Bauherren grundsätzlich keine Gerüste betreten. Der Grund ist einfach: Gerüste sind temporäre Arbeitsplattformen, und ihre Nutzung ist durch strenge Sicherheitsvorschriften geregelt. Diese Vorschriften schützen vor Unfällen und rechtlichen Konsequenzen. Nur geschulte Fachkräfte, wie Gerüstbauer oder eingewiesene Bauarbeiter, dürfen Gerüste betreten. Bauherren dürfen dies nur in Ausnahmefällen und unter Aufsicht von Experten.
Wichtige Punkte:
- Gesetzliche Vorgaben: Nur qualifiziertes Fachpersonal darf Gerüste nutzen.
- Sicherheitsrisiken: Laien fehlt das notwendige Wissen, um Gefahren zu erkennen.
- Versicherung: Bei unsachgemässer Nutzung entfällt oft der Versicherungsschutz.
- Ausnahme: Bauherren dürfen Gerüste nur mit Begleitung eines Experten betreten.
Wer die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten will, sollte auf professionelle Unterstützung setzen.
Warum Bauherren keine Gerüste benutzen dürfen
Strenge Vorschriften für die Gerüstnutzung
In der Schweiz ist die Nutzung von Gerüsten klar geregelt: Nur qualifiziertes Fachpersonal darf sie verwenden. Alle Gerüste müssen gemäss den SUVA-Richtlinien montiert und geprüft werden[1]. Diese strikten Vorgaben gelten für sämtliche Baustellen, egal ob es sich um private oder gewerbliche Projekte handelt. Damit wird sichergestellt, dass die nötige Fachkompetenz vorhanden ist, die privaten Bauherren in der Regel fehlt.
Sicherheitsanforderungen und fehlendes Fachwissen
Der sichere Umgang mit Gerüsten erfordert spezielles Know-how, das private Bauherren oft nicht besitzen. Fachleute überprüfen regelmässig die Stabilität und sorgen für den korrekten Einbau von Schutzvorrichtungen. Unternehmen wie die KUGE Bau AG stellen sicher, dass nur SUVA-konforme Sicherheitssysteme installiert werden. Diese professionelle Herangehensweise minimiert Risiken erheblich. Ohne diese Expertise drohen nicht nur Unfälle, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.
Rechtliche und versicherungstechnische Risiken
Wer ein Gerüst ohne Befugnis nutzt, verstösst gegen geltende Vorschriften. Im Falle eines Unfalls kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen und den Versicherungsschutz gefährden. Diese Risiken machen deutlich, warum ausschliesslich geschultes Fachpersonal mit der Nutzung und Wartung von Gerüsten beauftragt werden sollte. Es ist ein essenzieller Bestandteil des Sicherheits- und Risikomanagements auf jeder Baustelle.
🚧⚠️ Wer darf ein Gerüst betreten? | Gerüst-Wissen
Wer Gerüste nutzen darf und wann

Wer darf Gerüste in der Schweiz nutzen – Berechtigungen und Vorschriften
Die fachgerechte Nutzung von Gerüsten ist, wie bereits erwähnt, von zentraler Bedeutung. Doch wer genau darf Gerüste betreten und unter welchen Bedingungen? Hier ein Überblick.
Professionelle Gerüstbauer
Stahlgerüstbauer sind speziell geschult, um auch anspruchsvolle Stahlkonstruktionen sicher auf- und abzubauen. Dabei halten sie sich strikt an die Vorgaben der Hersteller und der SUVA. Ihre Arbeit sorgt für stabile Gerüste und gewährleistet, dass alle Sicherheitsvorkehrungen korrekt umgesetzt werden.
Daneben gibt es Fachleute für Sicherheitssysteme, die sich auf SUVA-konforme Absturzsicherungen und Schutzgeländer spezialisiert haben. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze in der Höhe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unternehmen wie die KUGE Bau AG bieten solche Dienstleistungen an und garantieren eine fristgerechte Umsetzung unter Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien. Neben diesen spezialisierten Fachkräften spielt auch geschultes Baupersonal eine wichtige Rolle bei der sicheren Nutzung von Gerüsten.
Geschulte Bauarbeiter
Handwerker wie Maler, Dachdecker oder Fassadenrenovierer dürfen Gerüste nutzen, sofern sie von ihrem Arbeitgeber entsprechend eingewiesen wurden. Diese Schulung umfasst Informationen über mögliche Gefahren und die sichere Bewegung auf dem Gerüst. Die Verantwortung für diese Einweisung liegt beim Arbeitgeber.
Die Nutzung durch Bauarbeiter ist jedoch auf die eigentliche Arbeit beschränkt. Montage, Umbau oder Demontage des Gerüsts dürfen ausschliesslich von qualifizierten Gerüstbauern durchgeführt werden. Sobald Änderungen am Gerüst erforderlich sind, müssen diese Fachkräfte hinzugezogen werden.
Wann Bauherren aufs Gerüst dürfen
Bauherren haben nur in Ausnahmefällen Zugang zu Gerüsten. Dies ist beispielsweise bei Baustellenbegehungen möglich, jedoch nur, wenn sie von einem Fachmann begleitet werden und alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Inspektionen auf dem Gerüst dürfen ausschliesslich unter der Aufsicht von Experten erfolgen.
Eigenständige Arbeiten auf dem Gerüst sind für private Bauherren nicht gestattet. Wer den Fortschritt seines Bauprojekts überwachen möchte, sollte dies in Zusammenarbeit mit den beauftragten Bauunternehmen oder Architekten tun. Diese Experten können sicherstellen, dass die Begehung korrekt und sicher abläuft. Eine enge Abstimmung mit den Fachleuten ist zudem entscheidend für ein umfassendes Sicherheitsmanagement auf der Baustelle.
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Gerüstsicherheit in Schweizer KMU managen
Für Schweizer KMU ist es entscheidend, gesetzliche Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Digitale Tools und eine klare Organisation erleichtern diesen Prozess. Mit der richtigen Aufgabenverteilung und verlässlichen Partnern können Sicherheitsstandards effizient umgesetzt werden.
Klare Verantwortlichkeiten auf der Baustelle
Eine präzise Aufgabenverteilung ist der Schlüssel zur Baustellensicherheit. Gerüstbaufirmen übernehmen die Planung, Montage und Demontage von Gerüsten sowie die Installation von Absturzsicherungen. Bauunternehmer und Architekten koordinieren die Gewerke und sorgen dafür, dass alle Beteiligten über die Sicherheitsmassnahmen informiert sind.
Ein Beispiel für einen professionellen Partner ist die KUGE Bau AG. Sie bietet nicht nur SUVA-konforme Gerüste, sondern auch Planungs- und Beratungsleistungen an. Dabei liegt der Fokus darauf, für jedes Projekt die optimale und kostengünstigste Lösung zu finden – besonders wichtig angesichts von Herausforderungen wie Verzögerungen oder unerwarteten Kostensteigerungen in der Baubranche. Zudem sorgt die termingerechte Lieferung und der sichere Aufbau für reibungslose Abläufe.
Dokumentation und digitale Unterstützung
Neben klaren Zuständigkeiten spielt die Dokumentation eine zentrale Rolle. Inspektionsprotokolle und Benutzerschilder sind unverzichtbar, um die Gerüstsicherheit zu gewährleisten. Regelmässige Kontrollen und entsprechende Dokumentationen halten fest, ob ein Gerüst sicher nutzbar ist. Benutzerschilder informieren über die maximale Belastung und spezielle Vorsichtsmassnahmen.
Digitale Tools tragen ebenfalls zur Sicherheit bei. So ermöglichen 3D-Planungstools, wie sie die KUGE Bau AG einsetzt, eine präzise Visualisierung und Planung komplexer Konstruktionen. Diese Technologien verbessern nicht nur die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten, sondern helfen auch, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Den richtigen Partner finden
Die Wahl des richtigen Gerüstbauunternehmens ist entscheidend für die Sicherheit und Effizienz auf der Baustelle. KMU sollten spezialisierte Firmen wählen, die SUVA-konforme Lösungen anbieten. Plattformen wie firmafinden.ch können dabei helfen, verlässliche Anbieter in der Region zu finden.
Bei der Auswahl eines Partners sollten KMU auf umfassende Serviceangebote achten. Die KUGE Bau AG beispielsweise liefert SUVA-konforme Systeme innerhalb von 48 Stunden und bietet zusätzliche Leistungen wie Fassaden- und Industriegerüste sowie Gerüstverleih an. Diese Flexibilität und schnelle Reaktionszeit sind besonders wichtig, um Projektverzögerungen zu vermeiden und die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten.
Checkliste: Sichere und rechtskonforme Gerüstnutzung
Diese Checkliste bietet einen Überblick über die wichtigsten Sicherheits- und Zuständigkeitsanforderungen, die in den vorherigen Abschnitten erläutert wurden. Bevor ein Gerüst genutzt wird, sollten Bauherren und KMU einige grundlegende Punkte prüfen, um Unfälle und rechtliche Probleme zu vermeiden. Solche Kontrollen gewährleisten einen reibungslosen Übergang von der Planung zur praktischen Ausführung.
Wichtige Fragen vor der Nutzung
- Ist das Gerüst SUVA-konform aufgebaut und offiziell freigegeben?
- Sind Absturzsicherungen und Schutzgeländer vorhanden und entsprechen sie den SUVA-Vorgaben[1]?
- Sind die Gerüstnutzer ausreichend geschult und verfügen sie über die nötige praktische Erfahrung?
Klare Verantwortlichkeiten auf der Baustelle
Die Zuständigkeiten in Bezug auf Gerüste sind klar geregelt. Gerüstbaufirmen sind dafür verantwortlich, SUVA-konforme Systeme bereitzustellen und diese fachgerecht inklusive aller Sicherheitsvorrichtungen aufzubauen. Bauunternehmer und Architekten koordinieren die verschiedenen Gewerke und verlassen sich darauf, dass spezialisierte Anbieter termingerecht liefern und montieren[1]. Geschulte Bauarbeiter nutzen das Gerüst ordnungsgemäss, während Bauherren sicherstellen, dass die Sicherheitsstandards durch zertifizierte Partner eingehalten werden.
KMU sollten bei der Auswahl eines Gerüstbauunternehmens besonders darauf achten, dass dieses SUVA-konform arbeitet und eine nachweisbare Fachkompetenz bietet. Zuverlässige Anbieter bieten oft auch umfassende Beratungs- und Planungsleistungen an. Ein Beispiel für einen solchen Partner ist die KUGE Bau AG. Diese Prinzipien legen die Grundlage für eine sichere und effiziente Baustellenabwicklung.
Fazit: Sicherheit durch Vorschriften und professionelle Unterstützung
Wie bereits aufgezeigt, sind klare Sicherheitsvorgaben und professionelle Arbeitsweisen essenziell für jedes Bauprojekt. SUVA-konforme Systeme bieten dabei den nötigen Schutz und sorgen dafür, dass Projekte nicht nur sicher, sondern auch rechtlich abgesichert durchgeführt werden. Professionelle Gerüstbauunternehmen spielen eine zentrale Rolle, da sie Mitarbeitende schützen und gleichzeitig rechtliche sowie finanzielle Risiken minimieren. Hierbei handelt es sich nicht um eine freiwillige Massnahme, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.
Ein erfahrenes Gerüstbauunternehmen bringt das Know-how mit, um auch komplexe Anforderungen zu meistern. Der fachgerechte Aufbau nach SUVA-Richtlinien garantiert nicht nur Sicherheit, sondern trägt auch dazu bei, dass Projekte ohne unnötige Verzögerungen ablaufen.
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten – von Gerüstbaufirmen über Bauunternehmen und Architekten bis zu geschulten Bauarbeitern – ist dabei entscheidend. Klare Zuständigkeiten schaffen Transparenz und reduzieren Risiken auf der Baustelle. Eine solche strukturierte Arbeitsteilung erleichtert zudem die Wahl eines zuverlässigen Partners.
Wer bei der Auswahl eines Gerüstbauunternehmens auf nachweisbare Fachkompetenz und die Einhaltung der SUVA-Vorgaben achtet, investiert gezielt in die Sicherheit seines Projekts. Ein gutes Beispiel hierfür ist die KUGE Bau AG, die mit SUVA-konformen Lösungen und umfassender Betreuung überzeugt.
FAQs
Warum dürfen Bauherren nicht auf Gerüste steigen?
Bauherren dürfen Gerüste nicht betreten, da dies mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist. Ohne die notwendige Schulung und geeignete Schutzausrüstung steigt das Risiko für Unfälle, die zu schweren Verletzungen führen können.
Arbeiten auf Gerüsten setzt spezifisches Fachwissen und Erfahrung voraus. Deshalb sollten ausschliesslich geschulte Fachkräfte mit der passenden Ausrüstung diese Tätigkeiten ausführen. Bauherren wird empfohlen, die Baustelle aus sicherer Entfernung zu beobachten, um potenzielle Gefahren zu vermeiden.
Welche Risiken entstehen durch unsachgemässen Umgang mit Gerüsten?
Ein falscher Umgang mit Gerüsten kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören Unfälle, Verletzungen und im schlimmsten Fall sogar Todesfälle. Darüber hinaus können rechtliche Konsequenzen wie Bussgelder oder Haftungsansprüche drohen. Auch Bauherren können haftbar gemacht werden, wenn durch unsachgemässen Einsatz von Gerüsten Schäden entstehen.
Um solche Gefahren zu vermeiden, ist es entscheidend, die geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten und sicherzustellen, dass nur geschultes Personal für den Aufbau und die Nutzung der Gerüste zuständig ist.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bauherren ein Gerüst betreten?
Bauherren ist der Zugang zu einem Gerüst nur in Ausnahmefällen gestattet. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine entsprechende Schulung oder Qualifikation nachweisen können und sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten. Zusätzlich muss das zuständige Fachunternehmen seine ausdrückliche Zustimmung erteilen, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung der Sicherheit entsteht.
Ohne diese Voraussetzungen bleibt der Zutritt zum Gerüst aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.




