Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nFADP) gilt seit dem 1. September 2023 und bringt strenge Anforderungen für KMU. Unternehmen müssen Datenschutz von Beginn an in ihre Prozesse integrieren, Datenpannen melden und ihre Datenverarbeitung umfassend dokumentieren. Verstösse können zu Bussen von bis zu CHF 250’000 führen und das Vertrauen der Kunden gefährden. Weniger als die Hälfte der KMU ist aktuell compliant – es besteht dringender Handlungsbedarf.
Wichtigste Anforderungen:
- Privacy by Design & Default: Datenschutz in Systeme und Abläufe einbauen.
- Datenpannen melden: Sofortige Meldung an den EDÖB und Betroffene bei hohem Risiko.
- Bearbeitungsverzeichnis: Übersicht über Datenverarbeitungsaktivitäten führen (Pflicht für grössere oder risikoreiche Unternehmen).
- Klare Datenschutzerklärungen: Transparente Infos zu Datennutzung bereitstellen.
9-Schritte-Checkliste:
- Datenschutzverantwortliche benennen.
- Dateninventar erstellen.
- Datenschutzerklärungen aktualisieren.
- Sicherheitsmassnahmen umsetzen.
- Verträge mit Datenverarbeitern prüfen.
- Verfahren für Betroffenenanfragen einrichten.
- Datenpannen-Meldeverfahren entwickeln.
- Mitarbeitende schulen.
- Grenzüberschreitende Datentransfers überprüfen.
Nutzen Sie Tools wie die Ressourcen des EDÖB oder Plattformen wie firmafinden.ch, um Unterstützung zu erhalten und die Compliance sicherzustellen.
Experts: Wie KMU das neue Datenschutzgesetz rechtssicher umsetzen (DE)
Die wichtigsten nFADP-Anforderungen für KMU
Das neue Datenschutzgesetz (nFADP) bringt klare Vorgaben mit sich, die KMU einhalten müssen, um Daten rechtskonform und vertrauenswürdig zu verarbeiten. Hier sind die zentralen Aspekte im Überblick.
Was das nFADP regelt
Das nFADP gilt für sämtliche Organisationen, die Personendaten natürlicher Personen in der Schweiz bearbeiten – unabhängig von ihrer Grösse. Sobald Ihr Unternehmen E-Mail-Adressen, Kundendaten oder biometrische Informationen erfasst, fallen diese Daten unter die Bestimmungen des nFADP. Besonders relevant ist dies, da etwa 99 % der Schweizer Unternehmen als KMU gelten [2]. Da das Gesetz sowohl digital als auch schriftlich oder über Dritte gesammelte Daten umfasst, ist eine gründliche Dateninventur unverzichtbar.
Privacy by Design und Privacy by Default
Datenschutz muss von Anfang an in alle Prozesse integriert werden. Privacy by Design bedeutet, dass Sicherheitsmassnahmen und Strategien zur Datenminimierung bereits bei der Entwicklung neuer Systeme – etwa einer Kundendatenbank oder Website – berücksichtigt werden. Privacy by Default verlangt, dass die höchsten Datenschutzeinstellungen standardmässig aktiviert sind. Beispielsweise sollten Web-Formulare nur die nötigsten Informationen abfragen und für zusätzliche Datenerhebungen immer eine ausdrückliche Einwilligung einholen. Für KMU gehören dazu auch Risikoanalysen und die Dokumentation von Datenverarbeitungsaktivitäten [7].
Meldepflicht bei Datenpannen
Sollte es zu einer Datenpanne kommen – sei es durch unbefugten Zugriff, Verlust oder Veränderung von Daten – muss dies umgehend gemeldet werden. Ein formelles Verfahren ist nötig, um solche Vorfälle schnell dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden. Falls ein hohes Risiko für die Rechte oder wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Personen besteht, müssen diese ebenfalls informiert werden. Eine detaillierte Dokumentation aller Vorfälle, inklusive Zeitpunkt, betroffener Daten und ergriffener Massnahmen, hilft dabei, Risiken im Blick zu behalten und angemessen zu reagieren [7].
Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
Das Bearbeitungsverzeichnis bietet einen Überblick über sämtliche Datenverarbeitungsaktivitäten im Unternehmen. Es dokumentiert, welche Personendaten erhoben werden, zu welchem Zweck sie genutzt werden, wer darauf zugreifen kann, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Sicherheitsmassnahmen angewendet werden. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen. Kleinere KMU sind davon ausgenommen, es sei denn, sie verarbeiten besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang oder führen risikoreiches Profiling durch. Organisationen im Gesundheits- oder Finanzsektor sowie Unternehmen, die sensible Daten speichern, müssen unabhängig von der Grösse ein Verzeichnis führen. Auch wenn die Pflicht entfällt, ist die Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses sinnvoll, um Datenflüsse transparent zu machen und die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen [2]. Dieses Dokument bildet die Grundlage für weitere Compliance-Massnahmen.
9-Schritte-Compliance-Checkliste für KMU
Basierend auf den Grundlagen des nFADP finden Sie hier eine praktische 9-Schritte-Checkliste, um die Compliance-Anforderungen systematisch umzusetzen. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und führt Sie Schritt für Schritt zur Einhaltung der Vorgaben.
1. Datenschutzverantwortlichkeiten zuweisen
Weisen Sie eine konkrete Person oder ein Team für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu. Diese Person sollte genügend Zeit und Befugnisse haben, um Datenschutzmassnahmen zu koordinieren und Probleme schnell anzugehen. Dokumentieren Sie klar, wer wofür zuständig ist, und legen Sie Eskalationswege fest. In kleinen Unternehmen kann dies der Geschäftsführer selbst übernehmen, während grössere Firmen in der Regel einen Datenschutzkoordinator benennen sollten. Wichtig ist ein zentraler Ansprechpartner.
2. Dateninventar erstellen
Erstellen Sie eine Übersicht aller Datensammlungen in Ihrem Unternehmen – sowohl digital als auch in Papierform sowie von externen Dienstleistern. Ordnen Sie diese nach Systemen oder Geschäftsbereichen, um einen vollständigen Überblick zu erhalten. Notieren Sie, welche Personendaten gesammelt werden, wo sie gespeichert sind, wer darauf zugreifen kann und wie lange sie aufbewahrt werden. Vergessen Sie dabei nicht weniger offensichtliche Datenquellen. Dieses Inventar bildet die Grundlage für alle weiteren Massnahmen.
3. Datenschutzerklärungen und Hinweise aktualisieren
Das nFADP verlangt, dass Personen vor der Datensammlung umfassend informiert werden. Ihre Datenschutzerklärungen sollten klar und verständlich darlegen, welche Daten gesammelt werden, warum sie verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange die Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. Zudem müssen die Rechte der Betroffenen klar erläutert werden. Diese Informationen sollten in einfacher Sprache formuliert und über alle relevanten Kanäle bereitgestellt werden.
4. Sicherheitsmassnahmen implementieren
Setzen Sie technische und organisatorische Schutzmassnahmen um, die den Risiken Ihrer Datenverarbeitung angemessen sind. Dazu gehören die Verschlüsselung sensibler Daten, individuelle Zugangskontrollen, regelmässige Sicherheitsüberprüfungen und sichere Backup-Lösungen. Prinzipien wie Privacy by Design und Privacy by Default sollten konsequent angewendet werden. Dokumentieren Sie alle Schutzmassnahmen und führen Sie regelmässige Audits durch.
5. Verträge mit Datenverarbeitern prüfen
Überprüfen Sie bestehende Verträge mit externen Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag Personendaten verarbeiten – wie etwa CRM-Systeme, Newsletter-Tools oder Cloud-Dienste. Diese Verträge sollten klare Regelungen zu Datenumfang, Verwendungszweck, Sicherheitsmassnahmen und Datenlöschung enthalten. Achten Sie besonders darauf, wo die Daten gespeichert und verarbeitet werden, vor allem bei grenzüberschreitenden Übertragungen.
6. Verfahren für Betroffenenanfragen einrichten
Richten Sie Prozesse ein, um Anfragen von Personen wie Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsanträge effizient zu bearbeiten. Bestimmen Sie eine zuständige Person oder ein Team und dokumentieren Sie jede Anfrage, einschliesslich Datum, Art der Anfrage und ergriffener Massnahmen. Bearbeiten Sie die Anfragen zeitnah und stellen Sie sicher, dass die Identität des Anfragenden überprüft wird.
7. Datenpannen-Meldeverfahren entwickeln
Entwickeln Sie ein Verfahren, um Datenpannen schnell zu erkennen, zu dokumentieren und dem EDÖB zu melden. Datenpannen umfassen Vorfälle wie unbefugten Zugriff, Verlust oder Beschädigung von Personendaten, die die Sicherheit oder Privatsphäre der Betroffenen gefährden könnten. Ihr Verfahren sollte Überwachungssysteme, regelmässige Audits und die Protokollierung von Zugriffen beinhalten. Jeder Vorfall sollte umgehend dokumentiert und bewertet werden.
8. Mitarbeitende im Datenschutz schulen
Führen Sie regelmässige Schulungen für Ihre Mitarbeitenden durch, damit diese wissen, wie sie mit Datenanfragen umgehen und verdächtige Aktivitäten melden können. Aktualisieren Sie die Schulungsinhalte bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen oder interner Richtlinien.
9. Grenzüberschreitende Datentransfers überprüfen
Prüfen Sie alle internationalen Datenübertragungen darauf, ob sie den schweizerischen und gegebenenfalls den EU-Vorgaben entsprechen. Dies betrifft auch Cloud-Dienste oder Software-Tools, die von ausländischen Anbietern betrieben werden. Stellen Sie sicher, dass geeignete Schutzmechanismen wie Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse vorhanden sind. Dokumentieren Sie sämtliche grenzüberschreitenden Datenübertragungen und überprüfen Sie diese regelmässig auf ihre Aktualität.
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Tools und Ressourcen für Schweizer KMU
Schweizer KMU stehen bei der Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (nFADP) nicht alleine da. Es gibt zahlreiche offizielle und private Hilfsmittel, die praktische Unterstützung bieten.
EDÖB-Ressourcen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt eine Vielzahl von Leitfäden und Tools zur Verfügung, die Unternehmen helfen, das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) besser zu verstehen. Auf der offiziellen Website www.edoeb.admin.ch finden sich umfassende Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen, zu Meldepflichten bei Datenpannen sowie zu Bearbeitungsverzeichnissen [4].
Zusätzlich bietet der EDÖB praktische Checklisten und Vorlagen, die KMU Schritt für Schritt durch die Umsetzung der Datenschutz-Compliance führen. Dazu gehören beispielsweise Anleitungen zur Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen, wenn hohe Risiken für die Rechte von betroffenen Personen bestehen. Bei individuellen Fragen können Unternehmen zudem den Fragedienst des EDÖB nutzen, um direkten Support zu erhalten.
Ein wichtiger Punkt in den EDÖB-Ressourcen ist das Prinzip der Verhältnismässigkeit. KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die nur risikoarme Daten verarbeiten und kein Hochrisiko-Profiling durchführen, können oft von der Pflicht zur Führung eines Bearbeitungsverzeichnisses ausgenommen sein [9].
Digitale Tools der Regierung für KMU
Das Schweizer Regierungsportal kmu.admin.ch ist eine zentrale Anlaufstelle für KMU. Es bietet detaillierte Informationen über die Auswirkungen des neuen Datenschutzgesetzes und erklärt, wie Unternehmen das Verhältnismässigkeitsprinzip anwenden können. Das bedeutet, dass die Anforderungen an die Compliance je nach Unternehmensgrösse, Datenverarbeitungsumfang und potenziellen Auswirkungen auf betroffene Personen angepasst werden.
Das Portal stellt kostenlose Vorlagen bereit, die Unternehmen helfen, ihre Compliance-Dokumentation systematisch zu organisieren. Für weitergehende Unterstützung können KMU zudem auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen, die auf die Umsetzung des Datenschutzgesetzes spezialisiert sind.
Wie firmafinden.ch helfen kann

firmafinden.ch ist ein Online-Verzeichnis, das Schweizer Unternehmen mit lokalen Dienstleistern zusammenbringt. Dazu gehören Datenschutzberater, IT-Sicherheitsfirmen und Anbieter von Schulungen [8]. Über die Plattform können KMU Experten in ihrer Region finden, die auf Datenschutz-Compliance spezialisiert sind und individuell zugeschnittene Beratung anbieten – basierend auf den spezifischen Anforderungen und Datenverarbeitungsprozessen des Unternehmens.
Die Zusammenarbeit mit lokalen Beratern ermöglicht es KMU, Sicherheitsmassnahmen umzusetzen, Datenschutz-Folgeabschätzungen durchzuführen und sichere Datenverarbeitungsverfahren zu etablieren. Diese Unterstützung orientiert sich an den schweizerischen Datenschutzvorgaben und berücksichtigt lokale Geschäftspraktiken, was nicht nur die Compliance sicherstellt, sondern auch die lokale Wirtschaft stärkt.
Besonders hilfreich ist die Möglichkeit, über firmafinden.ch Schulungsanbieter zu finden, die branchenspezifische Datenschutzkurse anbieten. Diese Schulungen behandeln praxisnahe Themen wie den Umgang mit Betroffenenanfragen, die Meldung von Datenpannen und den Schutz sensibler Informationen.
Zusätzlich können KMU auf der Plattform IT-Sicherheitsspezialisten finden, die bei der technischen Umsetzung der Datenschutzanforderungen unterstützen. Dazu zählen Massnahmen wie Datenverschlüsselung, Zugangskontrollen und Backup-Lösungen, die entscheidend für den Schutz von Unternehmensdaten sind.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Die Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) stellt viele Schweizer KMU vor Herausforderungen. Laut einer Swissaxis-Umfrage vom März 2025 haben über 60 % der KMU Schwierigkeiten mit den neuen Dokumentationspflichten [3]. Hier werfen wir einen Blick auf häufige Fehler und zeigen, wie Sie diese umgehen können.
Fehler bei der Dokumentation
Unvollständige oder fehlende Dokumentation ist eines der grössten Hindernisse. Viele Unternehmen führen kein Bearbeitungsverzeichnis, das alle datenschutzrelevanten Prozesse erfasst [2] [1]. Besonders kritisch wird es, wenn Datenschutz-Folgeabschätzungen oder der Umgang mit Datenpannen nicht dokumentiert sind. Ohne diese Nachweise drohen Bussen von bis zu CHF 25’000 pro Verstoß. Eine korrekte Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch bei Audits oder Untersuchungen [1] [4].
So vermeiden Sie Fehler bei der Dokumentation:
- Erstellen Sie ein übersichtliches Bearbeitungsverzeichnis, das bei Prüfungen als Nachweis dient [2] [1].
- Nutzen Sie Vorlagen des EDÖB und aktualisieren Sie diese regelmässig.
- Halten Sie fest, wofür Daten genutzt werden, welche Kategorien betroffen sind, wer Zugriff hat und wie lange die Daten gespeichert werden.
Ein weiterer Schwachpunkt: Viele KMU unterschätzen die Rolle eines internen Kontrollsystems (IKS) und geraten dadurch bei Audits oder Datenpannen in Schwierigkeiten [3].
Unzureichende Mitarbeiterschulungen
Über 40 % der KMU führen keine regelmässigen Datenschutzschulungen für ihre Mitarbeitenden durch [1]. Das führt dazu, dass Datenschutzvorgaben nicht korrekt umgesetzt werden und Fehler im Umgang mit personenbezogenen Daten passieren [1] [3]. Unwissenheit kann unbeabsichtigte Datenweitergaben und damit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie Sie Ihre Mitarbeitenden besser schulen können:
- Führen Sie mindestens einmal im Jahr Datenschutzschulungen durch, um Mitarbeitende über aktuelle Risiken und Meldewege zu informieren [1] [3].
- Setzen Sie auf praxisnahe Übungen, die reale Szenarien simulieren, und verwenden Sie klare, verständliche Schulungsmaterialien.
- Greifen Sie auf Webinare und Schulungsmodule des EDÖB zurück, die speziell auf KMU abgestimmt sind [3] [5].
- Aktualisieren Sie die Schulungsinhalte regelmässig, um gesetzliche Änderungen und neue Best Practices abzudecken.
Unklare Datenschutzerklärungen
35 % der KMU haben ihre Datenschutzerklärungen seit der Einführung des revDSG nicht aktualisiert [7]. Veraltete oder unklare Erklärungen auf Websites, in Verträgen oder anderen Kanälen können zu Unsicherheiten und Vertrauensverlust bei Kunden führen [7]. Wenn die Verwendung von Daten nicht transparent erklärt wird, sind Kunden oft weniger bereit, ihre Daten preiszugeben. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften [3] [4].
Ein gelungenes Beispiel liefert firmafinden.ch mit ihrer Cookie-Einverständniserklärung (Stand: November 2025). Die Website erklärt klar, dass Cookies genutzt werden, um das Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Inhalte bereitzustellen und den Datenverkehr zu analysieren. Die Cookies werden in Kategorien wie "Notwendig", "Funktional", "Analyse", "Leistung" und "Werbung" unterteilt, wobei Name, Dauer und Funktion jedes Cookies beschrieben werden.
So gestalten Sie klare Datenschutzerklärungen:
- Verwenden Sie einfache, verständliche Sprache und verzichten Sie auf technischen Fachjargon.
- Erläutern Sie, welche Daten gesammelt werden, wofür sie verwendet werden, wer sie erhält und welche Rechte die Betroffenen haben [4] [5].
- Überprüfen und aktualisieren Sie Datenschutzerklärungen regelmässig, sei es auf Ihrer Website, in Verträgen oder in Werbematerialien [7].
- Nutzen Sie Leitfäden und Vorlagen des EDÖB als Orientierungshilfe [4] [5].
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Erklärungen zwischen wesentlichen und nicht-wesentlichen Datenverarbeitungen unterscheiden und bieten Sie Nutzern Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten an.
Fazit: Compliance-Anforderungen erfüllen und Vertrauen aufbauen
Die Einführung des nFADP bietet nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Chance, einen strategischen Vorteil zu erlangen. Laut dem Swiss Cyber Security Report 2024 haben 62 % der Schweizer KMU ihre Datenschutzprozesse seit Inkrafttreten des nFADP angepasst [6]. Damit schaffen sie die Grundlage für langfristiges Vertrauen ihrer Kunden.
Klare und verständliche Datenschutzerklärungen signalisieren Professionalität und fördern das Vertrauen der Kunden. Eine gut strukturierte Cookie-Richtlinie ist ein Beispiel dafür, wie Transparenz in der Praxis umgesetzt werden kann. Immer mehr Kunden achten bewusst darauf, wie Unternehmen mit ihren persönlichen Daten umgehen, und sehen Datenschutz-Compliance als ein wichtiges Qualitätsmerkmal [6][10].
Transparente und gut dokumentierte Prozesse stärken nicht nur das Image eines Unternehmens, sondern wirken sich auch positiv auf die finanzielle Stabilität aus. Datenschutzverstösse können Schweizer KMU zwischen CHF 50’000 und CHF 150’000 kosten. Eine strukturierte Herangehensweise an Compliance kann diese Risiken erheblich reduzieren [6].
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden: Ernennen Sie einen Datenschutzbeauftragten, erstellen Sie ein detailliertes Datenverzeichnis und schulen Sie Ihr Team. Diese Schritte verschaffen Ihnen nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern legen auch den Grundstein für nachhaltige Compliance. Wie in der Checkliste empfohlen, sind klare Zuständigkeiten und eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.
Nutzen Sie die verfügbaren Hilfsmittel, wie die Vorlagen des EDÖB, und Plattformen wie firmafinden.ch, um DSG-konforme Partner zu identifizieren und Ihre eigene Compliance sichtbar zu machen [6]. Ein systematisches Vorgehen mit regelmässigen Überprüfungen stellt sicher, dass Datenschutz nicht nur ein einmaliges Projekt bleibt, sondern zu einem festen Bestandteil Ihres Geschäftserfolgs wird.
FAQs
Welche Massnahmen sollten KMU ergreifen, um die Vorgaben des neuen Datenschutzgesetzes (nFADP) in der Schweiz einzuhalten?
Um den Vorgaben des neuen Datenschutzgesetzes (nFADP) gerecht zu werden, gibt es für KMU einige wichtige Schritte, die sie beachten sollten:
- Dateninventar erstellen: Verschaffen Sie sich einen klaren Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen verarbeitet. Dokumentieren Sie dabei den Zweck, die Herkunft und die Empfänger dieser Daten. So behalten Sie die Kontrolle und können gezielt handeln.
- Datenschutzrichtlinien überarbeiten: Überprüfen Sie Ihre bestehenden internen Richtlinien und passen Sie diese an die neuen gesetzlichen Anforderungen an. Dies hilft, mögliche Lücken zu schliessen und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
- Mitarbeitende informieren und schulen: Ihre Mitarbeitenden sollten die neuen Datenschutzbestimmungen kennen und verstehen. Schulungen oder Workshops können dabei helfen, das Bewusstsein für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken.
- Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) umsetzen: Schützen Sie die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeitenden durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Dazu gehören beispielsweise Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und regelmässige Backups.
Die Einhaltung des nFADP ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können spezialisierte Dienstleister oder Plattformen wie Firma Finden dabei helfen, passende Experten in Ihrer Region zu finden.
Wie können KMU bei einer Datenpanne schnell und korrekt reagieren?
Um im Falle einer Datenpanne schnell und korrekt zu handeln, brauchen KMU einen klar strukturierten Notfallplan. Dieser sollte genau festlegen, wie die Ursache identifiziert, der Schaden begrenzt und betroffene Personen sowie – falls nötig – die zuständigen Behörden informiert werden.
Ebenso entscheidend sind regelmässige Mitarbeiterschulungen, damit alle wissen, was im Ernstfall zu tun ist. Eine sorgfältige Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Datenschutz-Profis können den Ablauf zusätzlich vereinfachen und helfen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Welche Unterstützung und Hilfsmittel gibt es für KMU in der Schweiz, um die Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (nFADP) zu erfüllen?
Schweizer KMU haben verschiedene Möglichkeiten, die Einhaltung des neuen Datenschutzgesetzes (nFADP) sicherzustellen. Eine besonders nützliche Hilfe ist eine übersichtliche Checkliste, die die wichtigsten Anforderungen zusammenfasst und klare Schritte zur Umsetzung bietet.
Zusätzlich können Plattformen wie firmafinden.ch Unternehmen dabei unterstützen, lokale Experten in Bereichen wie Recht, IT-Sicherheit oder Datenschutzberatung zu finden. So erhalten KMU einfachen Zugang zu spezialisierten Partnern, die ihnen helfen, die gesetzlichen Vorgaben effektiv umzusetzen.




