Neues Konkursrecht 2025 gefährdet Handwerksbetriebe

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Seit 1. Januar 2025 führt eine Verschärfung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes zu schnelleren automatischen Konkursverfahren. Bau- und Handwerksbetriebe sind besonders gefährdet.
Neues Konkursrecht 2025 gefährdet Handwerksbetriebe

Das neue Konkursrecht 2025 verschärft die Anwendung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ab dem 1. Januar 2025 erheblich. Betreibungen führen nun schneller zu automatischen Konkursverfahren, auch wenn Betriebe noch aktiv am Markt tätig sind.

Bau- und Handwerksbetriebe sind besonders betroffen. Trotz guter Auftragslage verzeichnet die Branche steigende Konkurszahlen. Hauptgründe sind mangelnde Nachkalkulation und unzureichende Liquiditätskontrolle. Der frühere Spielraum für Ratenzahlungen oder informelle Lösungen ist stark eingeschränkt.

Für Unternehmen ist es nun essentiell, realistische Budgets zu erstellen, Nachkalkulationen durchzuführen und die Kostenkontrolle zu verstärken, um eine Insolvenz zu vermeiden. Der rechtliche Druck hat sich deutlich erhöht.

Quellen: handwerker.ch

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