Mit dem Kantonswechsel von Moutier von Bern zu Jura ab 2025 müssen Unternehmen ihre Lohnregelungen anpassen. Die neuen kantonalen Mindestlöhne ohne GAV treten in Kraft.
Handwerk, Baugewerbe und Gastgewerbe haben bereits allgemeinverbindliche GAV, was Anpassungen für diese Branchen erleichtert. Der Einzelhandel ist stärker betroffen und muss seine Lohnstrukturen überprüfen.
Örtliche Handwerks- und Bauunternehmen sollten ihre Lohnregelungen prüfen und an die neuen kantonalen Vorgaben anpassen.
Quellen: cash.ch




