Photovoltaikanlagen: Winterstrombonus ersetzt Höhenbonus

Photovoltaikanlagen: Winterstrombonus ersetzt Höhenbonus
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Ab 2026 gelten neue Regelungen für Photovoltaikanlagen: Ein Winterstrombonus ersetzt den bisherigen Höhenbonus. Die Einspeisevergütung wird nach Marktpreis berechnet.
Photovoltaikanlagen: Winterstrombonus ersetzt Höhenbonus

Die Förderung von Photovoltaikanlagen wird 2026 neu strukturiert. Der bisherige Höhenbonus wird durch einen Winterstrombonus ersetzt, der ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt und einem Winterertrag von über 500 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak greift.

Die Einspeisevergütung wird ab 2026 nach vierteljährlichem Marktpreis kalkuliert. Für Anlagen unter 150 Kilowatt liegt die Minimalvergütung zwischen 6 und 1,2 Rappen pro Kilowattstunde. Ab Mitte 2026 wird die Abrechnung auf stündliche Spotpreise umgestellt.

Der Netzrabatt für Eigenverbrauch beträgt aktuell 40 Prozent. Diese Tarifänderungen erfordern eine Anpassung der Planungsstrategien, etwa durch Optimierung des Winterertrags.

Quellen: swissolar.ch

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