Im Fürstentum Liechtenstein müssen Baugesuche künftig detaillierte Umweltschutzunterlagen enthalten. Dazu gehören Entsorgungskonzepte für Bauabfälle, Radonschutzmaßnahmen, Lärmnachweise für Wärmepumpen und Tankanlagenbewilligungen.
Zusätzlich sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen außerhalb der Bauzone nicht zonenkonform und damit nicht bewilligungsfähig. Dies stellt neue Anforderungen an das Baugewerbe und KMU dar.
KMU im Baugewerbe benötigen diese Unterlagen für kantonale Bewilligungen. Die Anforderungen erfordern verstärkte Digitalisierung von Baugesuchen und spezialisiertes Umweltrechts-Know-how und betreffen Energie- und Bauvorhaben direkt.
Quellen: Amt für Umwelt Liechtenstein




