Seit Januar 2026 müssen wassergeführte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten regelmäßig geprüft werden. Die neue Prüfpflicht betrifft Luft-, Wasser- und Erdreich-Wärmepumpen.
Die Prüfung muss nach einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme durchgeführt werden. Danach folgen Inspektionen alle fünf Jahre. Die Kontrolle umfasst die Überprüfung von Regelparametern sowie einen hydraulischen Abgleich für einen effizienten Anlagenbetrieb.
Ausnahmen von der Prüfpflicht gelten für Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen und ferngesteuerte Wärmepumpen.
Für Installationsbetriebe und Handwerksbetriebe ergibt sich eine hohe Relevanz aus dieser Regelung. Die neue Prüfpflicht erfordert entsprechende Qualifikationen und bietet Chancen für Dienstleistungen in der Sanierung und Effizienzoptimierung.
Quellen: Hochrhein-Zeitung




