Gebäudetechniker können ab 2027 früher in Vorruhestand

Gebäudetechniker können ab 2027 früher in Vorruhestand
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Ab 2027 dürfen Beschäftigte in der Gebäudetechnik bereits mit 60 Jahren in den Vorruhestand gehen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Gebäudetechniker können ab 2027 früher in Vorruhestand

Gebäudetechniker in der Schweiz erhalten künftig die Möglichkeit, bereits ab 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen. Die neue Regelung tritt 2027 in Kraft und betrifft rund 24’000 Arbeitnehmer in den Bereichen Spenglerei, Sanitär, Heizung, Klima und Solarinstallation.

Die Vorruhestandsrente wird durch Beiträge beider Seiten finanziert: Arbeitnehmer zahlen 0,8 Prozent, Arbeitgeber leisten 1 Prozent. Mit dieser Regelung soll die Branche attraktiver werden und die Personalbindung sowie der Nachwuchs verbessert werden.

Ausnahmen gelten in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin. Für Installationsbetriebe und Handwerksbetriebe bedeutet dies einerseits höhere Kosten durch die Arbeitgeberbeiträge, andererseits eine verbesserte Attraktivität zur Fachkräftegewinnung in zukunftsträchtigen Bereichen wie Photovoltaik und Wärmepumpeninstallation.

Quellen: Nau.ch

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