GAV-Änderungen erhöhen Personalkosten im Handwerk

GAV-Änderungen erhöhen Personalkosten im Handwerk
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Von März bis Juni 2025 treten mehrere Lohnerhöhungen in Kraft. Im Gleisbau, Naturstein-Handwerk und bei Maler-Baustellenleitern steigen die Mindestlöhne.
GAV-Änderungen erhöhen Personalkosten im Handwerk

Mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen (GAV) führen zu Lohnerhöhungen im Handwerk- und Bausektor. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen März und Juni 2025 in Kraft.

Per 1. März 2025 erfolgt eine Lohnanpassung um CHF 60 pro Monat im Naturstein-Handwerk. Am 1. April 2025 steigt der Lohn um 1,4 Prozent im Gleisbau. Gleichzeitig erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag FAR auf 6 Prozent.

Zum 1. Juni 2025 folgen weitere Anpassungen: Die Mindestlöhne werden erhöht, eine neue Kategorie für Baustellenleiter Maler eingeführt, und die Effektivlöhne um CHF 75 pro Monat angehoben.

KMU in Personalverleih, Bau, Handwerk und Holzindustrie müssen ihre Lohnregelungen anpassen, um diese allgemeinverbindlichen Vorgaben einzuhalten.

Quellen: tempservice.ch

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