Ab dem Jahr 2027 können Beschäftigte in der Gebäudetechnik bereits ab einem Alter von 60 Jahren in den Vorruhestand gehen. Das Modell betrifft Fachleute in den Bereichen Spenglerei, Gebäudehülle, Sanitär, Heizung, Klima und Solarinstallation.
Die Vorruhestandsrente wird durch zusätzliche Beitragssätze finanziert: Arbeitnehmer tragen 0,8% bei, während Arbeitgeber 1% der Kosten übernehmen. Mit dieser Regelung soll die Branche attraktiver werden und die Personalplanung in einem angespannten Fachkräftemarkt erleichtert werden.
Von der Regelung profitieren rund 24’000 Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Beschäftigte in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin.
Die Massnahme unterstützt insbesondere Installationsbetriebe und Handwerksbetriebe bei der Fachkräftebindung und Nachwuchsförderung in wachsenden Sektoren wie Solar- und Heizungsinstallationen.
Quellen: nau.ch




