Die Stadt Luzern hat ihre kommunalen Rechtsgrundlagen an die Teilrevision des kantonalen Tourismusgesetzes vom 20. Oktober 2025 angepasst. Die Anpassungen betreffen auch die Verordnung über Kurtaxen und richten sich an Tourismusbetriebe und lokale Infrastruktur.
Für Handwerksfirmen im Baugewerbe entstehen durch die Gesetzesänderung neue Anforderungen: Sie müssen kantonale Bewilligungen für Tourismusinfrastruktur wie Hotels beachten. Dies kann zu neuen Bauprojekten oder Umbauten führen.
Quellen: Stadt Luzern – Mitteilung zur Teilrevision Tourismusgesetz




