Mehrere wichtige Gesetzesänderungen treten ab 1. Januar 2026 in Kraft. Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt auf 10 Prozent, statt bisher 11 Prozent. Für Überziehungskredite wird der Höchstzinssatz auf 12 Prozent gesenkt, statt bisherig 13 Prozent.
Die Altersrente AHV wird ab 2026 13 Mal statt 12 Mal jährlich ausgezahlt. Die erste zusätzliche Zahlung erfolgt im Dezember 2026.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) passt zudem Steuertarife an die Teuerung an. Änderungen im KVG dienen als Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative.
Quellen: beobachter.ch




