Im Schweizer Schreinergewerbe treten am 1. März 2026 neue Löhne in Kraft. Der Gesamtarbeitsvertrag sieht eine generelle Lohnerhöhung um 20 Franken für alle Arbeitnehmenden vor.
Die Anpassung wurde vom Verband VSSM offiziell kommuniziert. Die neuen Löhne gelten branchenweit und sind bindend für Unterzeichner des Vertrags. Sie folgen auf Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Für Schreinerbetriebe bedeutet dies eine direkte Erhöhung der Personalkosten. Die Lohnsteigerung beeinflusst Kalkulationen im Holzbau und Innenausbau.
Quellen: VSSM




