Bei Montagearbeiten auf Baustellen ist das Tragen eines Schutzhelms obligatorisch. Arbeiten mit Abseilschutz, etwa auf Hubarbeitsbühnen, erfordern zusätzlich einen Kinnriemen. Dies regelt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Metallbearbeitung.
Arbeitgeber tragen die Verantwortung, PSA festzulegen, bereitzustellen und deren Verwendung zu kontrollieren. Ziel ist die Minimierung von Risiken wie Metallsplittern oder Verbrennungen durch heiße Oberflächen.
Die Regelungen sind besonders relevant für Elektrik- und Metallhandwerker auf Baustellen. Eine korrekte PSA-Umsetzung reduziert nicht nur Verletzungen und Absturzrisiken, sondern schützt Betriebe auch vor Bußgeldern und Kostenrisiken.
Quellen: SUVA – Persönliche Schutzausrüstung in der Metallbearbeitung




