Ab 1. Januar 2026 greifen in der Schweiz mehrere neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen. Die Vergütungssätze werden in diesem Jahr nicht gesenkt, stattdessen startet der Winterstrombonus, der den Höhenbonus ersetzt.
Der Winterstrombonus wird an neue Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung ausbezahlt, wenn sie im Winterhalbjahr mehr als 500 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt erzeugen. Für Anlagen bis 30 Kilowatt gilt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde, für Anlagen zwischen 30 und 149 Kilowatt sind es 1,2 Rappen.
Ab Mitte 2026 wird die Vergütung nicht mehr nach vierteljährlichem Referenzmarktpreis, sondern nach stündlichem Spotmarktpreis ermittelt. Eine weitere Neuerung: Batteriespeicher können ab 1. Januar Rückerstattungen von Netznutzungsentgelten erhalten, sofern ein Messsystem eindeutig dokumentiert, welcher Strom aus dem Netz geladen und zurückgespeist wurde.
Quellen: PV Magazine / Swissolar




