Das Zürcher Energiegesetz hat eine klare Mehrheit gefunden: 63% der Stimmbürger haben der neuen Regelung zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet Eigentümer, Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Systeme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme zu ersetzen.
Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn eine Umrüstung technisch unmöglich ist oder die Kosten über die Lebensdauer hinweg um mehr als 5% überschreiten. Für Neubauten sind erneuerbare Energiequellen zwingend vorgeschrieben.
Der Hintergrund der Regelung ist erheblich: Gas- und Ölheizungen sind im Kanton Zürich für 40% des CO₂-Ausstoßes verantwortlich. Mit der neuen Bestimmung sollen diese Emissionen deutlich reduziert werden.
Zur Unterstützung der Umrüstung stehen Förderprogramme des Bundes und des Kantons zur Verfügung, die bis zu 8.500 Schweizer Franken pro Wärmepumpe betragen können. Diese Förderungen sollen die Einstiegshürden für Hausbesitzer senken.
Für das Handwerk und kleinere Unternehmen im Baugewerbe ergibt sich durch das Gesetz eine hohe Nachfrage nach Installations- und Sanierungsarbeiten für Heizsysteme. Die verfügbaren Förderungen erhöhen das Umsatzpotenzial in erneuerbaren Energielösungen.
Quellen: Houzy




