Harmonisierte Mindestvergütungen für PV bis 150 kW

Harmonisierte Mindestvergütungen für PV bis 150 kW
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Ab 2026 gelten in der Schweiz einheitliche Mindestvergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 150 kW. Die Sätze liegen zwischen 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde je Netzgebiet.
Harmonisierte Mindestvergütungen für PV bis 150 kW

Ab 2026 führt die Schweiz harmonisierte Mindestvergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 150 kW ein. Diese schweizweit einheitlichen Rückvergütungen sind im Energiegesetz (Artikel 15 EnG), der Energieverordnung (EnV) und der Energieförderungsverordnung (EnFV) verankert.

Die Vergütungssätze betragen zwischen 6 und 20 Rappen pro Kilowattstunde und variieren je nach Netzgebiet. Die Regelung fördert gezielt Eigenverbrauch sowie lokale Energiegemeinschaften (LEG) und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV).

Für Installationsbetriebe ist diese Neuregelung von sehr hoher Relevanz: Sie ermöglicht bessere Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Kunden und dürfte die Nachfrage nach PV-Installationen bis 150 kW steigern. Eine Prüfung der lokalen Tarife ist für die Projektplanung essentiell.

Quellen: Solaralag

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