Der Kanton St. Gallen erleichtert Eigentümern von Immobilien in geschützten Ortsbildern die Installation von Solaranlagen. Eine neue Bewilligungspraxis verbindet dabei Energiewende und Denkmalschutz miteinander.
Seit Herbst 2023 haben bereits 38 Gemeinden diese vereinfachte Bewilligungspraxis umgesetzt. Das Ziel ist, alle Gemeinden des Kantons bis Frühling 2025 abzudecken. Die Regelung schafft damit Planungssicherheit für Handwerksbetriebe im Bereich Solartechnik und Gebäudesanierung.
Für Fachhandwerker eröffnet sich durch die vereinfachten Bewilligungsprozesse ein neues Geschäftsfeld im Bereich der erneuerbaren Energien.
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