Neue Regeln für Schweizer Baugewerbe 2026

Neue Regeln für Schweizer Baugewerbe 2026
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Seit Januar 2026 gelten in der Schweiz ein neuer Landesmantelvertrag mit automatischem Teuerungsausgleich und verschärfte Mängelrechte. Handwerksbetriebe müssen ihre Kalkulationen anpassen.
Neue Regeln für Schweizer Baugewerbe 2026

Das Schweizer Bauhauptgewerbe startet 2026 mit erheblichen Veränderungen. Seit dem 1. Januar gilt ein neuer Landesmantelvertrag (LMV) mit automatischem Teuerungsausgleich für Löhne, höheren Lohnnebenkosten und neuen Regeln für den Arbeitsweg. Dies erhöht die Fixkosten für Betriebe deutlich.

Gleichzeitig wurden die Mängelbestimmungen im Obligationenrecht (OR) verschärft. Bauherren haben nun eine zwingende 60-tägige Rügefrist für Baumängel nach Entdeckung, die nicht mehr verkürzt werden kann. Das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten ist nicht mehr zwingend wegbedingt.

Für Handwerksbetriebe bedeutet dies eine erhöhte finanzielle Belastung durch steigende Lohnkosten und eine verschärfte Haftung. Proaktive Vertragsanpassungen und robuste Verträge sind nun notwendiger denn je.

In der Stadt Luzern kam zusätzlich am 1. Januar 2026 ein neues Mindestlohnreglement in Kraft, das die Lohnstrukturen in der Region weiter beeinflusst.

Quellen: handwerker.ch, stadtluzern.ch

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