Das deutsche Bundeskabinett hat den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen und gleichzeitig eine ursprünglich vorgesehene Kaskadenpflicht für feste Biomasse gestrichen.
Diese Regelung lockert die Rahmenbedingungen für Holzenergie und Biomasseeinsatz in der Gebäudemodernisierung erheblich. Die Nutzungskaskade war zunächst verpflichtend geplant, wird nun aber nicht umgesetzt.
Die Entscheidung ist relevant für Holzbau, Energieholzhandel, Heizungsbau und Betriebe mit Biomasse- und Holzenergieprojekten. Sie beeinflusst Investitions- und Produktentscheidungen sowie die Marktflexibilität bei der Verwendung fester Biomasse.
Quellen: Holz-Zentralblatt – Aktuelles




