Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und die Kommission für Brandschutz (KUB) führen ab 2026 neue Brandschutzvorschriften ein. Die Neudefinition erfolgt risikoorientiert und soll schweizweit einheitlich gelten.
Für Betriebe im Handwerk und bei KMU bedeutet dies angepasste Anforderungen bei der Planung, Ausführung und beim Nachweis von Brandschutzauflagen in Bauprojekten. Besonders Bau-, Ausbau- und Installationsbetriebe sind betroffen, da Brandschutzauflagen direkt in Planung, Offerten und Ausführung einfliessen.
Die VKF hat zudem bereits mit einem seit 1. Januar 2024 gültigen Brandschutzmerkblatt für Gebäudebegrünungen eine Regelungslücke geschlossen. Dieses ist vor allem für Fassaden-, Dach- und Begrünungsprojekte relevant und betrifft Dachdecker, Spengler, Gartenbau, Fassadenbauer und Generalunternehmer.
Quellen: kub.ch, dergartenbau.ch – Brandschutzvorschriften für Gebäudebegrünungen




