Die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ändern sich grundlegend: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Vergütung am Marktpreis bestimmt, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung besteht. Das meldet der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE).
Für Photovoltaik-Anlagenbetreiber, Speicheranbieter und Handwerksbetriebe hat dieser Wechsel erhebliche Konsequenzen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen müssen neu aufgestellt werden, Speicherintegration und Eigenverbrauchsmodelle erfordern eine Neubewertung. Installateure sollten ihre Kundenberatung frühzeitig auf diese Veränderung ausrichten.
Die Marktpreis-Orientierung steht im Kontext weiterer Regeländerungen für Photovoltaikanlagen 2026, darunter geänderte Einspeiseregeln und lokal relevante Energiegemeinschaften.
Quellen: VSE




