Einspeisevergütung wechselt 2027 zu Marktpreisen

Einspeisevergütung wechselt 2027 zu Marktpreisen
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Ab 1. Januar 2027 orientiert sich die Vergütung für erneuerbaren Strom am Marktpreis statt an festen Sätzen. PV-Anlagenbetreiber und Installateure müssen ihre Wirtschaftlichkeitsrechnungen neu kalibrieren.
Einspeisevergütung wechselt 2027 zu Marktpreisen

Die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ändern sich grundlegend: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Vergütung am Marktpreis bestimmt, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung besteht. Das meldet der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE).

Für Photovoltaik-Anlagenbetreiber, Speicheranbieter und Handwerksbetriebe hat dieser Wechsel erhebliche Konsequenzen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen müssen neu aufgestellt werden, Speicherintegration und Eigenverbrauchsmodelle erfordern eine Neubewertung. Installateure sollten ihre Kundenberatung frühzeitig auf diese Veränderung ausrichten.

Die Marktpreis-Orientierung steht im Kontext weiterer Regeländerungen für Photovoltaikanlagen 2026, darunter geänderte Einspeiseregeln und lokal relevante Energiegemeinschaften.

Quellen: VSE

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