Bundesgericht: Fortlaufende Aufsicht bei gefährlichen Lehrarbeiten Pflicht

Bundesgericht: Fortlaufende Aufsicht bei gefährlichen Lehrarbeiten Pflicht
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Das Bundesgericht bekräftigt die Aufsichtspflicht von Betrieben: Lernende müssen bei gefährlichen Arbeiten nicht nur einmal, sondern kontinuierlich instruiert und beaufsichtigt werden.
Bundesgericht: Fortlaufende Aufsicht bei gefährlichen Lehrarbeiten Pflicht

Das Bundesgericht hat die Verantwortung von Betrieben bei der Ausbildung von Lernenden in gefährlichen Tätigkeiten bekräftigt. Lernende müssen nicht nur zu Beginn ihrer Arbeit instruiert werden, sondern benötigen fortlaufende Instruktion, Begleitung und Beaufsichtigung.

Besonders bei gefährlichen Arbeiten – etwa auf Baustellen, in der Montage oder bei Dach- und Elektroarbeiten – ist konsequente Aufsicht eine Pflicht für Betriebe. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, Ausbildungs- und Aufsichtskonzepte zu überprüfen, Instruktionen zu dokumentieren und die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) konsequent durchzusetzen.

Für Handwerksbetriebe und KMU mit Lernenden ergibt sich daraus eine hohe Relevanz: Sie sollten ihre internen Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass die Aufsicht während der gesamten Ausbildungszeit gewährleistet ist.

Quellen: businessaktuell.ch – Sichere Lehrzeit: Bundesgericht betont Aufsichtspflicht bei gefährlichen Arbeiten

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