Die SUVA-nahen Baustellenregeln definieren klare Anforderungen für die Absturzsicherung. Kollektive Schutzmassnahmen wie Seitenschutz, Fanggerüste, Dachfanggerüste und Schutznetze stehen im Vordergrund der Prävention.
Absturzsicherung ist ab einer Höhe von 2 Metern erforderlich. Bei Dacharbeiten gilt eine Traufhöhe von 3 Metern als Schwellenwert. Darüber hinaus müssen Öffnungen unabhängig von der Höhe gesichert werden.
Für Dachdecker, Spengler, Zimmerleute, Gerüstbauer und Bauunternehmen ist die frühzeitige Planung von Absturzprävention essentiell. Gerüste und Seitenschutz müssen vor Arbeitsbeginn freigegeben sein.
Quellen: geruestbau-offerte.ch – Absturzsicherung am Bau: Lösungen & Richtpreis




