Aargau fördert Wärmepumpen mit neuer Meldepflicht

Aargau fördert Wärmepumpen mit neuer Meldepflicht
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Der Kanton Aargau unterstützt den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen. Seit April 2025 gilt eine Meldepflicht für Heizungsersatz.
Aargau fördert Wärmepumpen mit neuer Meldepflicht

Der Kanton Aargau fördert aktiv den Umstieg auf Wärmepumpen als Ersatz für Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Das Programm legt klare Fördersätze und Bedingungen fest.

Seit dem 1. April 2025 müssen Heizungsersätze gemeldet werden. Diese Meldepflicht beeinflusst direkt die Arbeitsabläufe von Heizungsbauern, HLK-Betrieben und Planern: Sie müssen Vorlaufzeiten vor Baubeginn beachten und die neuen Anforderungen in Offertstellung und Projektabwicklung berücksichtigen.

Quellen: ecoEn – Wärmepumpe Aargau: Förderung, Meldepflicht & Kosten

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