Der Kanton Aargau fördert aktiv den Umstieg auf Wärmepumpen als Ersatz für Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Das Programm legt klare Fördersätze und Bedingungen fest.
Seit dem 1. April 2025 müssen Heizungsersätze gemeldet werden. Diese Meldepflicht beeinflusst direkt die Arbeitsabläufe von Heizungsbauern, HLK-Betrieben und Planern: Sie müssen Vorlaufzeiten vor Baubeginn beachten und die neuen Anforderungen in Offertstellung und Projektabwicklung berücksichtigen.
Quellen: ecoEn – Wärmepumpe Aargau: Förderung, Meldepflicht & Kosten




