Der Kanton Zug hat einen Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes vorgelegt. Darin werden Eigentümerschaften verpflichtet, auf Verlangen der Bewohnerschaft eine Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen.
Der Regierungsrat kritisiert die Vorlage als Eingriff in Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit und bezeichnet sie als Markteingriff. Für die Bau- und Gebäudetechnikbranche entstehen dadurch zusätzliche Anforderungen bei Neubau, Umbau und Erschliessung.
Die Regelung betrifft insbesondere Elektro-, Bau- und Gebäudetechnikbetriebe sowie die Immobilienbewirtschaftung und Planung.
Quellen: Kanton Zug, Infos des Regierungsrats




