Mit dem Stromgesetz ändert sich die Abnahme- und Vergütungspflicht seit dem 1. Januar 2026. Die Vergütung orientiert sich stärker am Markt und gilt nicht länger als Förderinstrument.
Ab dem 1. Januar 2027 soll sich die Vergütung grundsätzlich am Schweizer Day-Ahead-Marktpreis orientieren, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Anbieter und Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Eigenverbrauchsmodelle und Einspeiseverträge neu beurteilen.
Quellen: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, aktualisiert 6. Oktober 2026




