Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. September 2025 den Eigenmietwert abgeschafft. Die Steuerreform betrifft Eigenheimbesitzer, denen bisher ein Nutzungsvorteil als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet wurde.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt diese Steuerbelastung für Wohneigentümer. Die niedrigeren Steuerlasten könnten Investitionen in Sanierungen und Neubauten erleichtern.
Baubetriebe und Handwerksfirmen profitieren indirekt durch eine gesteigerte Nachfrage nach Sanierungen und Neubauten im Wohnbau, die durch die verbesserten finanziellen Bedingungen der Eigenheimbesitzer ausgelöst werden könnte.
Quellen: Migros Bank – Quartalsbericht Immobilien 3. Quartal 2025




