Das revidierte CO₂-Gesetz verpflichtet die Kantone, Grenzwerte für graue Energie (embodied carbon) in Bauprojekten festzulegen. Das Gesetz zielt insgesamt auf eine 50-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030.
Für das Baugewerbe bedeutet dies: KMU müssen CO₂-Bilanzen prüfen und verstärkt auf nachhaltige Materialien setzen. Dies treibt auch die Nachfrage nach Sanierungen.
Quellen: tiffig.ch




