Gerüst-Sicherheit: SUVA-Vorschriften für sichere Baustellen

Gerüst-Sicherheit: SUVA-Vorschriften für sichere Baustellen
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SUVA-Anforderungen an Gerüste: Dreiteiliger Seitenschutz, tragfähige Beläge, sichere Verankerung und freigegeben vor Benutzung sind zentral.
Gerüst-Sicherheit: SUVA-Vorschriften für sichere Baustellen

Die SUVA-Vorschriften zur Gerüst-Sicherheit definieren zentrale Anforderungen für sichere Arbeitsplätze auf Baustellen. Gerüste müssen mit dreiteiligem Seitenschutz, tragfähigen Belägen, ausreichender Verankerung und sicheren Aufstiegen ausgestattet sein.

Ein weiteres Kernerfordernis ist die Freigabe des Gerüsts vor der Benutzung. Dies sichert ab, dass alle Sicherheitsmassnahmen korrekt installiert und funktionsfähig sind.

Für Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe ist die konsequente Umsetzung von Gerüstkontrollen, Zugangssicherheit und internen Freigabeprozessen erforderlich.

Quellen: geruestbau-offerte.ch – Gerüst-Sicherheit: SUVA-Vorschriften im Überblick

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