Der Kanton Zürich passt seine Regelungen für Baubewilligungen im betrieblichen Umweltschutz an. Diese Neuerungen beeinflussen den Vollzug durch Gemeinden und verbinden Aspekte des Bau- und Umweltrechts.
Die Änderungen werden in der Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung (ZUP) Nr. 113 ausführlich dokumentiert. Sie berücksichtigen Empfehlungen aus dem Klimadialog und koordinieren mit der Raumplanung. Technische Möglichkeiten und Trends zu Gesetzesänderungen werden in speziellen Kursen vorgestellt, etwa am 10. und 24. Juni 2026.
Für Handwerksbetriebe und KMU im Baugewerbe ergeben sich erhebliche Auswirkungen: Strengere Anforderungen bei Baubewilligungen machen verstärkte betriebliche Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. Dies beeinflusst Planung, Kosten und die kantonalen Bewilligungsprozesse.
Parallel dazu zeigen die neuen Schweizer Klimaszenarien CH2025, dass die Schweiz überdurchschnittlich stark vom Klimawandel betroffen ist. Die schnellere Erwärmung als zuvor angenommen wirkt sich auf Raumplanung, Siedlungsentwicklung und Umweltschutz aus. KMU im Baugewerbe müssen künftig Klimarisiken in Bauprojekten berücksichtigen.
Quellen: Kanton Zürich, Zürcher Umweltpraxis (ZUP) Nr. 113, CH2025 – Ein Blick in die Klimazukunft der Schweiz




