Das Parlament hat bei der Revision des Elektrizitätsrechts fast alle Differenzen bereinigt. Die Revision sieht Erleichterungen beim Ausbau und Ersatz von Stromleitungen vor sowie Ausnahmen bei Abständen zu Wald und Gewässern.
Ausserdem sollen Leitungen im Grundsatz oberirdisch verlegt werden. Für Betriebe mit Elektroinstallationen, Energieprojekten oder Bauleistungen im Infrastrukturumfeld kann das Verfahren und Projektabläufe beeinflussen.
Die Regelung betrifft insbesondere die Elektrobranche, den Tiefbau sowie Infrastruktur- und Netzdienstleister.
Quellen: Tio, Schweizer Politikbericht




