Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und führt Mindestvergütungen für selbst erzeugten Strom ein. Für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt beträgt die Mindestvergütung beispielsweise 6 Rappen pro Kilowattstunde.
Die neuen Regelungen schützen Kleinanlagenbetreiber vor Marktpreisschwankungen und erhöhen die Investitionssicherheit. Dies steigert die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und bietet Installationsbetrieben und KMU neue Geschäftschancen, insbesondere in Beratung und Installation.
Quellen: ibi.ch




