Revidiertes Energiegesetz: Mindestvergütungen ab Januar

Revidiertes Energiegesetz: Mindestvergütungen ab Januar
  • Home
  • News
  • Revidiertes Energiegesetz: Mindestvergütungen ab Januar
Seit 1. Januar 2026 gelten neue Mindestvergütungen für selbst erzeugten Strom, zum Beispiel 6 Rappen pro Kilowattstunde für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt. Das schützt Kleinanlagenbetreiber vor Marktpreisschwankungen.
Revidiertes Energiegesetz: Mindestvergütungen ab Januar

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und führt Mindestvergütungen für selbst erzeugten Strom ein. Für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt beträgt die Mindestvergütung beispielsweise 6 Rappen pro Kilowattstunde.

Die neuen Regelungen schützen Kleinanlagenbetreiber vor Marktpreisschwankungen und erhöhen die Investitionssicherheit. Dies steigert die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und bietet Installationsbetrieben und KMU neue Geschäftschancen, insbesondere in Beratung und Installation.

Quellen: ibi.ch

Weitere spannende Artikel