Stromgesetz: Marktbasierte Vergütung ab 2026

Stromgesetz: Marktbasierte Vergütung ab 2026
  • Home
  • News
  • Stromgesetz: Marktbasierte Vergütung ab 2026
Das neue Stromgesetz ändert die Vergütung eingespeisten Stroms. Ab 1. Januar 2027 orientiert sich die Vergütung am Schweizer Day-Ahead-Marktpreis.
Stromgesetz: Marktbasierte Vergütung ab 2026

Mit dem Stromgesetz ändert sich die Abnahme- und Vergütungspflicht seit dem 1. Januar 2026. Die Vergütung orientiert sich stärker am Markt und gilt nicht länger als Förderinstrument.

Ab dem 1. Januar 2027 soll sich die Vergütung grundsätzlich am Schweizer Day-Ahead-Marktpreis orientieren, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

Anbieter und Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Eigenverbrauchsmodelle und Einspeiseverträge neu beurteilen.

Quellen: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, aktualisiert 6. Oktober 2026

Weitere spannende Artikel