Neue Mängelrügenfrist im Baugewerbe ab 2026

Neue Mängelrügenfrist im Baugewerbe ab 2026
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Das revidierte Obligationenrecht führt ab Januar 2026 eine klare Frist für Mängelrügen ein: 60 Tage statt sofort. Das betrifft alle Bauleistungen und Verträge.
Neue Mängelrügenfrist im Baugewerbe ab 2026

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für Mängelrügen im Baugewerbe. Handwerksbetriebe müssen Mängel künftig innerhalb von 60 Tagen rügen, statt wie bisher sofort.

Diese Regelung gilt für alle Bauleistungen und Verträge. Die klare Frist reduziert Rechtsunsicherheit für Handwerksbetriebe wie Dachdecker und erleichtert die Abrechnung und Streitbeilegung.

Quellen: tiffig.ch

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