Das Berner Kantonsparlament hat beschlossen, energetische Sanierungen an der Gebäudehülle in Gewerbe-, Industrie- und Arbeitszonen künftig ohne Baubewilligung zu ermöglichen. Dies beschleunigt Sanierungsprojekte erheblich.
Für aussen aufgestellte Luftwärmepumpen bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt künftig voraussichtlich eine Meldepflicht statt eines Bewilligungsverfahrens, sofern die Lärmschutzvorgaben eingehalten sind. Gemeinden können die Bewilligungsfreiheit zudem auf weitere wenig empfindliche Zonen ausweiten.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies weniger Bewilligungsaufwand und schnellere Projektabwicklung bei Sanierungen, Heizungsersatz und Fassadenarbeiten.
Quellen: swissinfo.ch (Keystone-SDA)




