Der Bundesrat setzt eine Änderung der Klimaschutz-Verordnung in Kraft, die am 1. November 2026 gültig wird. Die Verordnung regelt die Klima-Regulierung auf Bundesebene und betrifft zentrale kantonale Verwaltungen, staatsnahe Betriebe sowie den ETH-Bereich mit einem verschärften Ziel: Netto-Null bis 2040. Für die Schweiz insgesamt bleibt 2050 das Gesamtziel bestehen.
Für Betriebe in Bau, Gebäudetechnik und Gewerbe hat diese Regelung Relevanz, da sie Nachfrage nach klimafreundlichen Sanierungen, Anlagen und entsprechender Nachweisdokumentation beeinflusst.
Quellen: Bundesrat / BJ, admin.ch




