Seit dem 1. Januar 2026 vereinfacht sich das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen an Fassaden. Genügend angepasste Anlagen können in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Eine Meldung an die Behörde bleibt jedoch erforderlich.
Ausnahmen gelten insbesondere für Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Die Meldefristen unterscheiden sich kantonal: In Zürich beträgt die Frist etwa 30 Tage, in Bern sieben Arbeitstage und in Luzern 20 Tage.
Für Handwerks- und KMU-Betriebe bedeutet dies eine Beschleunigung von Solarinstallationen. Sie müssen jedoch die kantonalen Meldefristen und Gestaltungsvorgaben prüfen.
Quellen: LeBau, 5. Oktober 2026




