Der Kanton Glarus ermöglicht seit dem 5. Oktober 2026 die vollständig digitale Einreichung von Baugesuchen. Die zusätzliche Einreichung und Archivierung von Bauplänen und Formularen in Papierform entfällt.
Diese Neuerung reduziert Papieraufwand und beschleunigt das Einreichungsverfahren. Planungs- und Baubetriebe müssen ihre Unterlagen digital aufbereiten und die kantonalen Online-Prozesse nutzen.




