Bei Arbeiten auf Dächern gelten strikte Sicherheitsvorschriften. Laut Swissolar ist eine Absturzsicherung ab einer Höhe von 2 Metern erforderlich. Nicht durchbruchsichere Dachflächen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
Für die temporäre Sicherung stehen mehrere Massnahmen zur Verfügung: Gerüste, Dachfangsysteme und Hubarbeitsbühnen gehören zu den bevorzugten Kollektivschutzmassnahmen. Die Persönliche Absturzschutzausrüstung (PSAgA) ist dagegen ausschliesslich für kurzdauernde Instandhaltungsarbeiten vorgesehen und sollte nicht als Standardlösung bei längerfristigen Projekten eingesetzt werden.
Die Regelungen sind besonders relevant für Dachdecker, Spengler, Solarteure und Zimmereien sowie für alle Betriebe, die Arbeiten auf Dächern oder an Oberlichtern durchführen. Eine sorgfältige Baustellenplanung mit Priorisierung von Kollektivschutz vor Personenschutzmitteln ist daher essentiell.
Quellen: Swissolar – Arbeitssicherheit




