Der Bundesrat hat den Bericht zu den Auswirkungen der CO₂-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper aus dem Zeitraum 2012–2024 gutgeheissen.
Gleichzeitig wurden Anpassungen bei den CO₂-Verordnungen vorgenommen. Diese betreffen vor allem technische und vollzugsbezogene Korrektionen bei den Emissionsvorschriften für Fahrzeuge.
Für KMU mit Lieferwagen, Serviceflotten und Transportlogistik ist dies besonders relevant, da CO₂-Vorgaben und Ausnahmen direkte Kosten- und Beschaffungsfolgen mit sich bringen.
Quellen: UVEK/Medienmitteilungen




