Der Bundesrat hat eine Änderung des Energiegesetzes zur Vernehmlassung eingeleitet. Künftig müssen Eigentümer von Wohnliegenschaften auf Verlangen von Mietenden oder Stockwerkeigentümern die Grundinstallation für das Laden von Elektrofahrzeugen erstellen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 12. Oktober 2026. Parallel wurden per 1. Juli 2026 mehrere Energie- und Stromverordnungen angepasst, darunter Regelungen zu Effizienzanforderungen, Einspeisevergütung und Wasserkraft sowie Kernenergie.
Die Änderung ist relevant für Elektro-, Installations- und Baubetriebe sowie für Bewirtschafter und KMU mit Wohn- oder Gewerbeobjekten.
Quellen: UVEK/Medienmitteilungen




