Solaranlagen: Fassadenanlagen ohne Baubewilligung ab 2026

Solaranlagen: Fassadenanlagen ohne Baubewilligung ab 2026
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Seit 1. Januar 2026 können geeignete Solaranlagen an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen ohne Baubewilligung errichtet werden. Eine Meldung bei der Behörde bleibt erforderlich.
Solaranlagen: Fassadenanlagen ohne Baubewilligung ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 vereinfacht sich das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen an Fassaden. Genügend angepasste Anlagen können in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Eine Meldung an die Behörde bleibt jedoch erforderlich.

Ausnahmen gelten insbesondere für Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Die Meldefristen unterscheiden sich kantonal: In Zürich beträgt die Frist etwa 30 Tage, in Bern sieben Arbeitstage und in Luzern 20 Tage.

Für Handwerks- und KMU-Betriebe bedeutet dies eine Beschleunigung von Solarinstallationen. Sie müssen jedoch die kantonalen Meldefristen und Gestaltungsvorgaben prüfen.

Quellen: LeBau, 5. Oktober 2026

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