Der Kanton Luzern hat eine Regelung für kleine Bauprojekte getroffen: Bauvorhaben mit Baukosten unter 1 Million Franken werden als Bagatellfälle klassiert und vom Kontrollverfahren befreit.
Im Baugesuch sind für diese Projekte keine weiteren Angaben erforderlich. Dies ist eine praktische Verfahrensvereinfachung im Bau- und Bewilligungswesen.
Die Regelung entlastet kleinere Bauprojekte, Umbauten und Gewerbebauten und reduziert den Aufwand für Handwerksbetriebe sowie KMU als Bauherren erheblich.
Quellen: Kanton Luzern – Downloads Bauwesen




