Das Parlament hat die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes verabschiedet. Die Änderung führt zu einer deutlichen Digitalisierung der Betreibungsverfahren.
Künftig werden Mitteilungen standardmässig elektronisch zugestellt. Ein zentrales Informationssystem erfasst Betreibungsdaten. Zudem werden Bargeldzahlungen eingeschränkt und Online-Versteigerungen rechtlich klarer geregelt.
Für KMU im Alltag mit Debitoren, Betreibungen und Inkasso ist dies wichtig, da Verfahrensabläufe digitaler und schneller werden.
Quellen: law.ch




